Badi
Badeordnung von 1955
1. Das Bad ist während der Saison für Erwachsene täglich von 6-11 Uhr morgens und von 2 Uhr nachmittags bis zur Dämmerung geöffnet. Kindern ist die Zeit von 11-12 Uhr und von 4-6 Uhr abends eingeräumt. Die Badetaxe beträgt für sie die Hälfte.
2. Ohne Billet darf die Anstalt nicht betreten werden.
3. Die Badetaxen sind wie folgt:
a. Für Benutzung des Ab- und Ankleidezimmers und offenen Bades 10 Rp.
b. Baden im grossen Bassin 15 Rp.
c. Baden im geschlossenen Bassin 30 Rp.
4. Es werden Abonnement auf den Namen lautend zu ermäßigten (sic) Preisen (nach besonderer Aufstellung) abgegeben.
5. Für die Benutzung vom Bademeister bezogener Lingen gelten folgende Bestimmungen: a. Badehosen 10 Rp., Umschlagtuch 10 Rp., Handtuch 5 Rp., fürs Aufbewahren und Trocknen von Privat-Lingen pro St. 5 Rp