Traualtar
War die Braut noch Jungfrau, so durfte sie mit dem "Schäppel" (Brautkrone) vor den Taufstein treten, im anderen Falle nur mit dem Kopftüchli; in ersterem Fall wurde mit der zweitgrössten Glocke eingeläutet, im andern nur mit der kleinen. Launig meinte einst ein Hochzeiter, als er zum Pfarrer kam und ihn dieser wegen dem Läuten fragte, es wäre ihm schon recht mit der grossen Glocke, er könnte aber zur Sicherheit auch die kleine einigemale anschlagen lassen. Gegen unberechtigtes Tragen des "Schäppels" waren schwere entehrende Strafen zu gewärtigen.
Wenn sich ein Paar verlobte, und das eine davon irgend eine etwas anstößige Vergangenheit hatte, so wurde dem Betreffenden in der Nacht vor der Hochzeit Asche oder Spreuer vor die Haustüre oder um das Haus gestreut. Auch sonst wurde gelegentlich von bösen Nachbarn etc. einem anderen Spreuer gestreut. Es war dies die grösste Beleidigung, die man jemandem zufügen konnte und wurde seiner Lebtag nachgetragen.
Ebenso beleidigend ist es für die es angeht, wie erfreuend für jene, die es nichts angeht, wenn jemand beim Umzuge (aus einem Hause oder Dorfe in ein anderes) geschossen wird. Es kam dies meistens bei zänkischen und händelsüchtigen Leuten vor. Man wird noch lange mit dem Finger auf sie deuten: "es ist sebe gschosse worde"!
("Aus alter Zeit. Die Jugendzeit.")