AUFSCHWUNG MIT DEM MARKTRECHT
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Wald erhält 1621 das Marktrecht. Vom 10. Oktober datiert die Urkunde, „nach welcher unsere grändigen Herren und Oberen, Burgermeister und Rat der Stadt Zürich ihren getreuen, lieben Untertanen im Hof Wald in ihrer Herrschaft Grüningen, auf ihr untertäniges Anhalten und Bitten um ihrer, wie auch ihrer Nachbarn besserer Kommlichkeit, Nutzens und Gelegenheit willn, gnädiglich hinfür alle Donnerstag daselbst im Dorf einen freien offenen Wochenmarkt zu halten und gebrauchen, auch alte Rechte und Freiheiten, wie andere dergleichen Märkte im Kaufen und Verkaufen, gewähren“.
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Der Walder Markt sei in erster Linie ein Garnmarkt, behaupteten die Nachbarn in Grüningen...
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... aber auch landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Getreide und Fleisch wurden gehandelt.
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Dass das Marktrecht nicht Rüti oder Wetzikon verliehen wurde, ist ein Hinweis darauf, dass Wald bereits bestehende Handelsbeziehungen über die Kantonsgrenzen hinaus etabliert hatte, etwa nach Uznach oder Lichtensteig.
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Man darf nicht vergessen, dass die Verkehrverbindungen zwischen den Orten denkbar unterentwickelt waren. Die Aussenwachten und umliegenden Gemeinden klagen, dass die Wege nach Wald "durch förchterliche Töbel gar schreckliche" seien. Das Grundtal etwa wird erst in den 1840-er Jahren für den Verkehr erschlossen.
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Marktrecht heisst gleichzeitig Marktpflicht. Das bedeutete auch, dass das Flachsgarn nicht mehr von den Flachsgremplern an den Höfen aufgekauft werden konnte. Statt dessen musste alles auf dem Markt gehandelt werden - ordentlich gewogen und auch verzollt.
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Der wöchentliche Markt machte Wald zu einem kleinen Zentrum mit einem steigendem Bedarf an Dienstleistungen. In der Folge siedelten sich mehr und mehr Handwerker im Dorf an.
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